AGB

 AGB & Stornierung

Allgemeines

Das Seminarhaus-Stiersbach ist für seinen liebevollen und professionellen Service, die sehr gute Küche, familiäre Stimmung, Großzügigkeit, sowie ein wunderschönes Ambiente bekannt und wird sich bemühen, diesen Standard während jedem gebuchten Seminar so beizubehalten.

Reservieren Sie entspannt mit einer Rücktrittversicherung

Niemand weiß, was das Leben und der Alltag bringt und es ist schade, wenn wir wegen einer Stornierung Gebühren berechnen müssen – was wir ungern tun, aber für den Betrieb eines Seminarhauses leider unumgänglich ist. Denn wenn ein Zimmer für Sie reserviert ist, sagen wir anderen Gästen für diese Zeit ab. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Rücktrittversicherung, für den Fall, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können (aus welchen Gründen auch immer). Unkompliziert, schnell und günstig können Sie dies z.B. bei der ERV tun. Tipp: Viele Kreditkarten enthalten bereits eine Rücktrittversicherung. Unsere Stornierungsbedingungen finden Sie im Folgenden unter Ziffer 7.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Seminarhaus Stiersbach; Stiersbach 1, 74420 Oberrot

1.  Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genanntem Seminarhaus abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Übernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer angefragt und durch das Seminarhaus bestätigt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Die reservierten Zimmer dürfen nur von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl an Personen bewohnt werden.

3. Reservierung

Reservierte und seitens des Seminarhauses bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Seminarhauses entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind bei der Anreise sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

6. Leistungen und Verpflichtungen des Mieters = Seminarveranstalter

Folgende Leistungen sind im Tagessatz enthalten: die Benutzung eines Essraumes, die Unterbringung, inklusive Bettwäsche, (Handtücher sind selbst mitzubringen), die Nutzung der Infrastruktur, 3 Mahlzeiten vegetarische Kost, sowie Tee und Osmosewasser den ganzen Tag über.

Der Seminarraum wird separat berechnet.

Im Seminarhaus sind die Zimmer durchaus unterschiedlich. Wir bemühen uns, soweit wie möglich allen Wünschen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht jedoch nicht.

Gäste, die keine Leistung an das Seminarhaus erbringen, dürfen sich nicht im Seminarhaus oder dessen Außengelände aufhalten. Ausnahmen sind vorher mit dem Seminarhaus abzusprechen. Das Gestatten von Ausnahmen liegt im Ermessen der Seminarhausleitung.

Grundsätzlich gilt, dass für jede Person, unabhängig einer späteren An- oder früheren Abreise oder der Inanspruchnahme einer Leistung, für die gesamte Mietzeit der volle Tagessatz bezahlt wird. Ausnahmen sind mit dem Seminarhaus bis 5 Arbeitstage vor Seminarbeginn abzusprechen. Das Gestatten von Ausnahmen liegt im Ermessen der Seminarhausleitung.

Der Seminarleiter ist verpflichtet, wenn weniger als 90% der von ihm gebuchten Teilnehmer kommen, der Seminarhausleitung mindestens für 90% der angekündigten Teilnehmer (aufgerundet auf einen ganzzahligen Wert) die Tagessätze zu zahlen.  (Hierbei gilt speziell für Mieter, die für 12-18 Teilnehmer gebucht haben, dass sie für mindestens 18 bzw. 12 Teilnehmer die Tagessätze zahlen müssen). Wegen fehlender Teilnehmer nachzuzahlende Tagessätze: es wird der zum Mietzeitpunkt aktuelle Mehrbettzimmer -Preis pro Tag angesetzt und durch den Mieter bezahlt.

Da der Vertrag eine Schwankung in der Teilnehmeranzahl von 10% (mehr oder weniger Teilnehmer als vertraglich gebucht) zulässt, ist bis spätestens sieben Arbeitstage vor Beginn des Seminars der Seminarhausleitung vom Mieter die genaue Teilnehmeranzahl mitzuteilen, diese gilt dann als verbindlich (z.B. Teilnehmerliste o.ä.). Das setzt nicht die Regelung von Punkt 3, dass mindestens für 90 % der gebuchten Teilnehmer zu zahlen ist, außer Kraft.

 

6.1 Rücktritt des Mieters = Seminarveranstalter (Stornierung)

·       Kürzungen des im Vertrag angegebenen Buchungszeitraums sind nicht möglich. Terminverschiebungen innerhalb des laufenden Jahres sind nur möglich, wenn das Seminarhaus es gutheißt, andernfalls wird die Angelegenheit wie eine Stornierung behandelt. Terminverschiebungen ins nächste Jahr sind nicht möglich

·       Da im Seminarhaus die meisten Buchungen sehr langfristig sind und wir dann den Termin für den jeweiligen Mieter konsequent freihalten und deshalb andere Interessenten für den gleichen Termin abweisen müssen, bzw. den Termin nicht mehr anbieten können, gibt es bei uns keine kostenlose Stornierung, egal wie weit der Termin noch in der Zukunft liegt.

·       Es fällt, pro storniertem Seminar, eine Bearbeitungsgebühr von 100 € zuzüglich einer Stornierungsgebühr an, die sich wie weiter unten angegeben berechnet (mindestens 10% der gebuchten Tagessätze). Als Preis des Tagessatzes wird hierbei unter Berücksichtigung von Abzügen durch ersparte Aufwendungen am Durchschnittspreis, der aktuelle Mehrbettzimmerpreis angesetzt. Die Stornierungsbedingungen gelten als vertraglich mit dem Mieter vereinbart und werden von diesem akzeptiert.

·       Eine Stornierung ist nur auf schriftlichem Weg möglich.

·       Der Mieter bestätigt hiermit, dass er im Stornierungsfall finanziell in der Lage ist, die Gebühr der jeweiligen Stornierungsstufe zu zahlen und er sie binnen 7 Tagen nach der Bekanntgabe der Stornierung begleichen wird. Der als Anzahlung hinterlegte Scheck oder die überwiesene Anzahlung kann hierfür vom Seminarhaus verrechnet werden.

·       Wenn ein Mieter bereits mehrere Termine in einem Jahr storniert hat, kann das Haus die Stornierung aller restlich gebuchten Termine verlangen, wenn nicht ausdrücklich nachgewiesen werden kann, dass diese auch stattfinden werden.

·       Bei Überbuchung durch die Schuld des Mieters (es kommen mehr als 10% Teilnehmer mehr, als die gebuchte Personenanzahl), ist eine daraus evtl. folgende Stornierung durch den Mieter nur zu den unten angegebenen Stornierungsbedingungen möglich. Ausgesprochene Stornierungen sind bindend.

 

·        Stufe 1 (bis vier Monate vor Seminarbeginn) 

15 % der gebuchten Gesamttagessätze

 

·        Stufe 2 (bis 8 Arbeitstage vor Seminarbeginn)

 

·        30 % der gebuchten Gesamttagessätze 

 

·        Stufe 3 (ab 7 Tage vor Seminarbeginn)

·         

·        90 % der gebuchten Gesamttagessätze

7. Stornierungen, Stornobedingungen für Gäste

In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes kann folgendes berechnet werden:

·        Stornierung zwischen 28 Tagen und 14 Tagen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 50% der bestellten/reservierten Leistungen

·        Stornierung zwischen 14 Tagen und 7 Tagen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 65% der bestellten/reservierten Leistungen

·        Stornierung zwischen 7 Tagen und 2 Tagen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen 80% der bestellten/reservierten Leistungen

·        Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen sowie Nicht-Anreise: Berechnung von 90% der bestellten/reservierten Leistungen.

Dem Gast bleibt unbenommen, ob dem Seminarhaus ein geringer oder gar kein Schaden durch die Stornierung entstanden ist.
Ersatz darf gestellt werden, wenn der Seminarleiter zustimmt.
Auf Stornogebühr wird verzichtet, wenn vom Seminarleiter ein Nachrücker (Warteliste) gestellt wird.

8. Haftung

·        Die Seminarhausleitung wird von der Haftung für Inhalte der Seminare und Unfällen, die anlässlich der Durchführung oder im Zusammenhang mit den Seminaren in den Gebäuden und auf dem Gelände geschehen, freigestellt.

·        Die Seminarhausleitung haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände (inklusive Wertgegenstände) aller Art des Mieters und dessen Teilnehmer.

·        Die Seminarhausleitung haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Inhaber oder Mitarbeiter. Eine Haftung für fahrlässiges Handeln wird ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftpflichtversicherung eingreift.

·        Der Mieter ist verantwortlich für die ihm übergebenen Räumlichkeiten und Materialien (z.B. Musikanlage, Teppich, usw.). Bei Schadensfällen sorgt er dafür, dass dem Haus Schadenersatz geleistet wird. Eine Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

·        Der Mieter verpflichtet sich, die Seminarteilnehmer über die Kosten im Seminarhaus und die Folgen einer Absage ihrer Teilnahme zu informieren.

·        Wenn im umseitigen Vertrag bei der gebuchten Personenanzahl von-bis-Angaben (z.B. 20-30 Personen) gemacht werden, gilt die höchste Anzahl als verbindlich.

·        Am Abreisetag sind die Schlafzimmer bis 10:00 Uhr zu räumen, falls die Seminarhausleitung nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

·        Für Mängel und Ausfälle durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfall bei Gewitter...) kann die Seminarhausleitung nicht haftbar gemacht werden.

9. Widerruf von Reservierungen durch die Seminarhausleitung

Hat die Seminarhausleitung begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, Pandemie, etc.) kann die Seminarhausleitung jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.

10. Sonstige Bestimmungen

Die Hausordnung liegt an der Anmeldung aus und wird anerkannt. Einige Punkte werden hier im Vorfeld genannt:

a)     Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet. Geraucht werden darf nur in der offenen Scheune, sowie im Außengelände.

b)     Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache mit einem Aufpreis von 5,00 €/Tag gestattet.

c)      Die Gebäude, insbesondere der Seminarraum und die Zimmer dürfen nur mit Hausschuhen oder Socken betreten werden.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/geltendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist, soweit zulässig, Schwäbisch Hall.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Seminarhausleitung und Ihnen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten

Im Falle von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstverträgen kann eine von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte OS-Plattform zur Beilegung dieser Streitigkeiten genutzt werden, soweit diese von der Europäischen Union tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.
Die Plattform soll hier erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse: info@stiersbach.de

13. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 29.07.2022